Strafrecht

Strafrecht

Ihre Bürogemeinschaft in Essen-Rüttenscheid

Wir beraten und vertreten Sie als Beschuldigten, Angeschuldigten oder Angeklagten ebenso wie als Verletzten oder auch als Zeugen in sämtlichen Phasen eines Strafverfahrens gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und vor Gericht, sowie auch im Vollstreckungs- und Vollzugsverfahren.

Dabei umfasst das Spektrum unserer Vertretungen das gesamte Gebiet des Strafrechts wie z.B.

  • Bandenkriminalität
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Betrug
  • Diebstahl, Raub, Erpressung
  • Körperverletzung
  • Nötigung
  • politische Strafverfahren
  • Revisionsrecht
  • Sexualstrafsachen
  • Steuerstrafrecht
  • Tötungsdelikte
  • Verkehrsstrafrecht
  • Vollzugsrecht und Vollstreckungsrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht

Jemandem, dem eine Straftat vorgeworfen wird, kann am Ende eines Strafverfahrens ein sehr empfindlicher Einschnitt in sein weiteres Leben bis hin zu einer langjährigen Haftstrafe drohen. 

Jemand, der durch eine Straftat verletzt wurde hingegen hat meistens ein persönliches Interesse daran, dass der Täter, der ihm dieses angetan hat, am Ende des Strafverfahrens gerecht bestraft wird.

Für beide Fälle ist es erfahrungsgemäß wichtig, dass der Rechtsanwalt so früh wie möglich beauftragt wird. Denn dann kann er so früh und so lange wie möglich versuchen, Einfluss im Interesse seines Mandanten auf den weiteren Verlauf des Strafverfahrens zu nehmen.

Häufig genug erfordert bereits die Einarbeitung des Rechtsanwaltes in die oft umfangreichen Akten einen erheblichen Zeitaufwand – der jedoch immer zwingend nötig ist, damit der Rechtsanwalt denselben Wissensstand wie die Behörden oder Gerichte hat.

Warten Sie daher in beiden Fällen nicht erst bis zu einer Anklageerhebung, sondern nehmen Sie möglichst frühzeitig (am besten bereits im Zusammenhang mit dem „Erstkontakt“ mit der Polizei) Verbindung zu uns auf.

Bringen Sie bitte zu einem ersten Gespräch alle Ihnen zu dem Fall vorliegenden Unterlagen mit (z.B. polizeiliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder polizeiliche Bestätigung über die Erstattung einer Strafanzeige).

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Haumannplatz 9
45131 Essen

Tel.: +49 201 27 90 60 40
Fax: +49 201 27 90 60 44
Mail: info@kanzleihaus-essen.de

Rechtsanwälte:

Aylin Moch

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